2. Ziele der Beratungsarbeit
Individualpsychologische Beratung bietet die Chance zur Problem-
und Konfliktlösung in den Lebensaufgaben
·
Ehe- und Partnerschaft,
·
Freundschaft und Gemeinschaft sowie
·
Arbeits- und Berufsleben
Die Beratung vollzieht sich im konstruktiven Dialog zwischen
Klient und Berater als Einzel-, Paar-, Familien- oder/ und
Gruppenberatung.
Die durch die Beratung gewonnenen Erkenntnisse zeigen Wege zur
Verbesserung der Lebens- und Beziehungsqualität auf, sie
erweitern das menschliche, berufliche sowie das geistige
Blickfeld des Ratsuchenden.
Zentrales Ziel der Beratung ist die Ermutigung zur
Selbstverantwortung und zur Leistung eines nützlichen Beitrages
für das Zusammenleben.
In der "individualpsychologischen Beratung" werden keine
Versprechungen gemacht oder Lösungsstrategien angeboten, die
vorgeben alle Probleme lösen zu können.
Vielmehr wird nach Handlungsmöglichkeiten gesucht, die der
Ratsuchende selbstverantwortlich ergreifen will und nach
Möglichkeiten, künftigen Konflikten vorzubeugen.
Der 'Verband individualpsychologischer Berater Deutschland e.V.
' und seine Mitglieder grenzen sich daher von allen
'heilsversprechenden' Gruppen, Vereinigungen und Sekten ab. |
3. Beratung ist keine Psychotherapie
Beratung erfolgt im Vorfeld der Psychotherapie und unterscheidet
sich von ihr.
Beratung strebt die Lösung aktueller Lebensprobleme an, während
Therapie auf die Heilung einer kranken Persönlichkeitsstruktur
oder von psychosomatischen Symptomen ausgerichtet ist.
Bei entsprechender Indikationsstellung beendet der Berater seine
Arbeit und verweist auf die Notwendigkeit zur Therapie. |
4. Wissenschaftliche Basis der Beratung
Die von Alfred Adler begründete 'Individualpsychologie' mit
ihren späteren Weiterentwicklungen ist die grundlegende
theoretische Basis unserer Beratungsgespräche. Als eine der
bedeutenden tiefenpsychologischen Schulen wird die
Individualpsychologie heute an Universitäten als
wissenschaftliche psychologische Richtung gelehrt. Sie ist
außerdem Basis für die Weiterbildung zum Berater und
Psychotherapeuten für Ärzte, Psychologen und Pädagogen.
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5. Kompetenz der 'ViBD-Berater'
Die individualpsychologischen Berater sind nach einer
mindestens vierjährigen wissenschaftlich fundierten,
tiefenpsychologischen Weiterbildung durch ihren Verband
zugelassen, der die Kompetenz seiner Berater durch eine
Fachprüfung sichert.
Die Ausbildung umfasst die entsprechende Wissensvermittlung,
praktische Beratungsarbeit, Fallkontrolle, Supervisionen und
eine umfangreiche Lehrberatung.
Der Berater hat die Verpflichtung auch nach Abschluss seiner
Weiterbildung kontinuierlich an Fortbildungsveranstaltungen und
an Kontrollberatungen (Supervisionen) teilzunehmen.
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6. Vertraulichkeit und Verschwiegenheit
Beratung
kann nur freiwillig und auf Grund von Einsicht in die
Notwendigkeit einer un abhängigen Hilfestellung geleistet
werden.
Dabei ist das Verhältnis zwischen dem Ratsuchenden und dem
Berater ein auf gegenseitiges Vertrauen gegründetes
'Arbeitsbündnis', das ein beidseitiges, ethisch ein wandfreies
Verhalten voraussetzt.
Über die Inhalte der Einzelberatungen sind die Berater, jedoch
nicht die Ratsuchenden, zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Beratungsinhalte können vom Berater in eine eigene 'Supervision'
eingebracht werden, auch die Teilnehmer dieser 'Supervision'
sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Durch die Teilnahme an Beratungsgruppen entstehen soziale
Kontakte untereinander. Sie sind zur Entfaltung des
Gemeinschaftsgefühles auch erwünscht, aber immer freiwillig.
Über die Inhalte von Gruppensitzungen, soweit es andere
Teilnehmer betrifft, verpflichten sich auch die Ratsuchenden zur
Verschwiegenheit.
Bei Verletzung der Schweigepflicht wird die Beratung beendet. |
7.
Dauer von Beratungsprozessen
Dauer und Inhalt des Beratungsprozesses wird vom Ratsuchenden
selbst bestimmt und kann jederzeit von ihm beendet werden.
Auch der Berater hat die Möglichkeit die Beratung zu beenden,
wenn er keine Aussicht auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit
sieht oder das Vertrauensverhältnis nachhaltig gestört ist.
Viele Teilnehmer nutzen die Möglichkeit einer langfristigen,
regelmäßigen persönlichen Reflexion in den Beratungsgruppen und
einer am Bedarf orientierten, themenzentrierten Einzelberatung.
Beratung dient so der beständigen Konfliktvorbeugung und damit
der Psychohygiene. |
9. Distanzgebot in der Beratung
Für den Beratungserfolg ist ein Höchstmaß an Objektivität
zwischen Ratsuchenden und Berater anzustreben. Um den hierfür
nötigen persönlichen Abstand aufrecht zu erhalten, müssen
private Kontakte auf ein verantwortungsbewusstes Mindestmaß
beschränkt bleiben.
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8. Auswirkungen der Beratung
Erkenntnisse, die im Laufe des Beratungsprozesses vom
Ratsuchenden gewonnen werden, haben Auswirkungen auf seine
gesamte Lebensführung und damit auch auf Beruf, Familie und
Partnerschaft.
Um Konflikten mit dem Lebenspartner vorzubeugen, empfiehlt es
sich, ihn über seine Person betreffende Beratungsinhalte zu
informieren und/ oder ihn mit in den Beratungsprozess
einzubeziehen. |
10. Professionelle Dienstleitung
Die individualpsychologischen Berater verstehen ihre
Beratungsarbeit als professionelle Dienstleistung und erheben
somit Anspruch auf Vergütung.
Jeder Ratsuchende sollte sich klar darüber sein, dass er
Beratung auch kostenfrei bei öffentlichen Beratungsstellen
erhalten kann. Mit Beginn des Beratungsprozesses sollten der
Ratsuchende und sein Berater eine schriftliche Vereinbarung über
die Vertragsgrundlagen der vom Berater zu erbringenden
Dienstleistung abschließen.
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