1. Ethische Grundsätze
Ethische Grundlage des ViBD e.V. bildet das humanistische
Menschenbild der Individualpsychologie. Der Mensch wird
verstanden als eigenverantwortliches, zielgerichtet handelndes
Wesen, welches mit seiner gesamten Umgebung untrennbar verbunden
ist. Jeder Mensch ist einzigartig und alle Menschen sind
gleichwertig. Jeder trägt durch sein Handeln Verantwortung für
die Gemeinschaft.
·
Die Mitglieder des ViBD verpflichten sich die Würde des anderen
zu achten, ihn gleichwertig zu behandeln und seiner
Individualität Rechnung zu tragen.
·
Dieses geschieht im Bewusstsein der Verantwortung, die jeder für
sich, andere und seine Umwelt trägt.
·
Die Förderung der Gemeinschaft verlangt das Denken in Beitrag
für die Gemeinschaft und die Übernahme von konkreten sozialen
Aufgaben.
·
Die Mitglieder des Verbandes wirken im Rahmen ihrer
Qualifikation durch ermutigendes Verhalten, um so die
Selbstständigkeit und das Gemeinschaftsgefühl des Anderen zu
fördern.
·
Auseinandersetzungen gleich welcher Art werden konstruktiv
geführt, im Sinne einer Streitkultur, die die Handlung von der
handelnden Person trennt.
·
Die Mitglieder handeln gegenüber ihren Mitmenschen jederzeit
nachvollziehbar, sauber und transparent.
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2. Handlungsrichtlinien
Die Mitglieder des ViBD richten ihre Gesinnung und ihr Handeln
nach den oben genannten Grundsätzen aus. In der konkreten
Umsetzung bedeutet dies:
Selbstbestimmtheit -
Die Richtung und Schwerpunkte der Beratung liegen in der
Entscheidung und Verantwortung des Klienten. Der Berater/
Therapeut gibt Impulse und Anregungen, bietet also eine Hilfe
zur Selbsthilfe an.
Schweigepflicht -
Berater/ Therapeuten verpflichten sich, über die Inhalte von
Beratungsgesprächen gegenüber Dritten der Schweigepflicht
nachzukommen.
Distanzgebot -
Der Berater/ Therapeut hat den Beratungsprozess derart zu
gestalten, dass Objektivität und Distanz gewahrt bleiben, ohne
den Klienten zu manipulieren und ohne Abhängigkeit vom
Therapeut/ Berater zu schaffen. In diesem Zusammenhang sind auch
private Beziehungen zum Klienten entsprechend zu gestalten.
Ausschluss von Missbrauch -
Der Berater/ Therapeut darf seine Position und seinen Vorsprung
an Fachwissen nicht missbrauchen. Die Beziehung zum Klienten ist
so zu gestalten, dass eine Arbeitsbeziehung unter gleichwertigen
Menschen entsteht. Die Entscheidungsfreiheit und
Eigenständigkeit des Klienten muss gewahrt bleiben.
Fairer Wettbewerb -
Der Umgang der Mitglieder des ViBD untereinander sowie mit
externen Konkurrenten ist durch Respekt und Fairness
gekennzeichnet. Unsachliche Kritik, persönliche Abwertungen und
unlauterer Wettbewerb stehen im Widerspruch zu den Grundsätzen
des Verbandes und sind zu unterlassen. Gleichzeitig wirkt ein
transparenter offener Wettbewerb auf der Basis der
individualpsychologischen Grundsätze zwischenmenschlich
konstruktiv und die Verbandsziele fördernd.
Kontinuierliche Selbstreflexion -
Zur Umsetzung der hier genannten ethischen Grundsätze und
Handlungsricht linien ist eine kontinuierliche Selbstreflexion
wichtig und für Therapeuten und Berater unumgänglich. Dazu
können kol legiale Gespräche, Einzelberatung, Gruppen,
Supervision und Arbeitskreise dienen.
Besonderheiten für:
Professionelle Coaches, Berater, Supervisoren, Analytiker und
Psychotherapeuten sind in besonderem Maße ihrer Verantwortung
und den Rahmenbedingungen ihrer Berufsausübung verpflichtet,
z.B. den Bedingungen des Settings, ihrer Schweigepflicht auch
bezüglich der Dokumentation, dem Supervisions gebot etc.
Akkreditierte Ausbildungsinstitute stehen in der Verantwortung,
das berufliche Handwerkszeug, unter Berücksichtigung der hier
genannten berufsethischen Grundsätze, zu lehren.
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3.
Forschung und Lehre
Die Vorschläge zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis der
Kommission "Selbstkontrolle in der Wissenschaft" der Deutschen
Forschungsgemeinschaft (DFG) vom Januar 1998 aufnehmend, werden
für die Arbeit des ViBD die folgenden Grundsätze spezifiziert:
·
In
der Forschung mit Menschen ist die Würde und der
Persönlichkeitsschutz der teilnehmenden Personen zu
gewährleisten. Die Teilnahme an Versuchen kann ausschließlich
freiwillig erfolgen. Versuche mit Personen, die zum Untersucher
in einem Abhängigkeitsverhältnis stehen sind unzulässig.
Persönliche Daten und Auskünfte der Versuchspersonen sind
vertraulich im Sinne des Datenschutzes zu behandeln.
·
Wer
in der Forschung tätig ist, trägt eine besondere Verantwortung
für die wissenschaftliche Durchführung, Ergebnisinterpretation
und Verbreitung seiner Arbeit. Die allgemein gültigen Regeln
wissenschaftlicher Arbeit sind hierbei zu beachten. Insbesondere
ist fremde Einflussnahme auszuschließen. Wissenschaftlichkeit
zeich net sich aus durch die Bereitschaft, Irrtümer zu
korrigieren, Erkenntnisse zu dokumentieren und zu veröffent
lichen, auch wenn sie der eigenen Hypothese widersprechen.
·
In
der Veröffentlichung von Ergebnissen ist auf eindeutige
Darstellung zu achten. Die eigene Sichtweise und Interpretation
ist klar herauszustellen. Beiträge von anderen (z.B. Kollegen,
Vorgängern) sind explizit kenntlich zu machen.
·
Der
Lehrer oder Ausbilder trägt durch seine Stellung gegenüber den
Lernenden besondere Verantwortung. Er hat darauf zu achten, dass
er seine Rolle nicht zu privatem Vorteil nutzt. Die Würde und
das Wohl der Lernen den sind zu beachten, persönliche
Informationen sind vertraulich zu behandeln.
·
Psychologische
Beratung und Behandlung von Personen, die in einem
Abhängigkeitsverhältnis zum Berater stehen, ist unzulässig.
·
Wissen
ist nie objektiv, sondern immer geprägt von der persönlichen
Geschichte und dem eigenen Lebensstil. Persönliche Erweiterung
des Wissens ist nur möglich durch Selbstauseinandersetzung,
konstruktive Kritik und Offenheit für Andersdenkende. Dies zu
fördern muss sowohl Ziel der Verbandsarbeit als auch der
Seminararbeit der akkreditierten Institute sein.
4. Schiedsgericht
Sollten Mitglieder gegen diese Grundsätze und Richtlinien
verstoßen, findet die Schiedsgerichtsordnung gemäß § 13 der
Satzung Anwendung. |